Kunstgegenstände im Nachlass

Kunstgegenstände im Nachlass oder in einer Testamentsvollstreckung werfen viele Fragen auf. Die weitreichenden Netzwerke und intensiven Erfahrungen als Kunstsachverständiger machen Dr. von Gumppenberg zu Ihrem perfekten Ansprechpartner für diese Fragen.
Kunstgegenstände im Nachlass
Becker, Carl Ludwig Friedrich (1820 in Berlin - 1900 ebenda): "Lachende Erben"
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Nachlassbetreuung für Kunstgegenstände​​

Im Falle eines Nachlasses oder einer Testamentsvollstreckung stellt sich häufig die Frage, wie Kunst- und Wertgegenstände am besten unter den Erben aufgeteilt oder veräußert werden können. Auf der einen Seite können oder wollen die Erben nicht alles behalten, auf der anderen Seite soll aber der Verlust bei einem Verkauf so niedrig wie möglich gehalten werden. In dem Fall kann es auch um eine optimale Zwischenlagerung und Sicherung gehen. Schließlich gilt es rechtliche Fragen bis hin zu Stiftungslösungen zu bedenken.


Kompetente und diskrete Beratung im Erbfall

Die weitreichenden Netzwerke und intensiven Erfahrungen machen Dr. von Gumppenberg zu Ihrem perfekten Ansprechpartner für diese Fragen, der Ihnen bei kompetenten und diskreten Lösungen behilflich sein kann.

„Georg von Gumppenberg ist aus dem Münchner Kunstmarkt nicht wegzudenken, nicht nur als Kunstberater, sondern auch als großer Netzwerker. Mit Expertise, Leidenschaft und seinen hervorragenden Kontakten unterstützt Georg, wo er nur kann.“
Daniela Dölling
Unternehmensberatung DuK und Kaufm. Leitung der HIGHLIGHTS Kunstmesse
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